Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz:
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz hat der Bund die EU-Whistleblowing-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Dieses ist am 02. Juli 2023 in Kraft getreten. Zweck des Hinweisgeberschutzgesetzes ist es, folgende Personengruppen zu schützen:
- Hinweisgebende Person
- Person, welche die Hinweisgebende Person unterstützt
- Personen die Gegenstand einer Meldung sind
- sonstige Personen, die von einer Meldung betroffen sind
Um dies zu gewährleisten, ist eine Meldestelle nach den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes installiert worden. Ergänzend haben wir mit der Mitarbeitervertretung eine Dienstvereinbarung zur Ausgestaltung des Meldeverfahrens geschlossen.
Wichtig:
- Die Meldestelle dienst nicht für allgemeine Beschwerden.
- Vermeintliche Verstöße gegen den Datenschutz melden Sie bitte direkt an die Datenschutzbeauftragte
- Sollten Sie Hinweise zu anderen Verstößen haben, wenden Sie sich bitte an die jeweilig zuständigen Stellen.
Für die Abgabe eines Hinweis stehen Ihnen folgende Meldekanäle zur Verfügung: